Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die hier erscheinenden Texte und Fotos sind urheberrechtlich geschützt. Das Herunterladen von Texten und Fotos ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Autorin gestattet.

Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge
(Material), die von Bestellern angefordert werden. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten.
Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.
Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den
nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im Lieferschein nichts Abweichendes
angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich
bestätigt sind.
Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.


Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die
Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu
vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Vergütung (§ 32
UrhG) bleibt unberührt.
Die Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.
Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens
einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen ist.
Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die
Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller
anderweitig angeboten werden.

Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes.
Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und
Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung
des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt insbesondere für die
Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.
Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten auch dann
nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung
eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens
geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem.
§ 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den
Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht
erfolgen.
Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in
ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder
bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet,
Mailsystemen etc.). Verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von Bildern
durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet.
Das Material darf im Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt
werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz
elektronischer Hilfsmittel.
Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht
verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der
publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und
Richtlinien) verpflichtet.
Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Veröffentlichung
auszuweisen, Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu
verwenden.
Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer
Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum
einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen
die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.
Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.
Mit der Annahme des Honorares ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte
durch den Besteller nicht verbunden.
Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. § 25
Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.

Haftung, Kosten
Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten Rücklieferung.
Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die Rücklieferung hat durch
Einschreiben zu erfolgen.
Für Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren
gehen, beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller
weist einen geringeren Schaden nach.
Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten
berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes
bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht mit den
Nutzungshonoraren verrechnet.
Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.
Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich
weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen
Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als
die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung
der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die
Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten von in diesem Zusammenhang geltend
gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten nach § 13 UrhG, oder verstößt der
Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadenersatz in
Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl.
Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegenüber nachweist, dass ein
Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat den
Journalisten von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des
Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

Gewährleistung
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt
hinsichtlich der Gewährleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann
der Auftraggeber zunächst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist
innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach
weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen
verdeckten Mängeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form.
Soweit eine Nachbesserung nicht möglich oder kostenmäßig unverhältnismäßig ist,
kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften
Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zurücktreten, weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten,
wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag eingeräumt wird
(Kaufvertrag).
Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist
eine Gewährleistung ausgeschlossen.


Impressum
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Steuer-Nr. 155/263/01789

Mitglied im Deutschen Journalistenverband
Landesverband Thüringen e.V.

 

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21.05.2012
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Willkommen...

...beim Thüringer Landstreicher - dem etwas anderen
Online-Magazin

Schön, dass Sie sich auf meine Seite verirrt haben... oder haben Sie sich gar nicht verirrt? Na, ist ja eigentlich egal. Das Ergebnis zählt. Also willkommen beim Thüringer Landstreicher, dem etwas anderen Online-Magazin!

Nun, Sie haben ja recht, so richtige Landstreicher gibt es an und für sich nicht mehr, sie gehören in eine andere Zeit. Aber der Begriff Landstreicher ist hier mehr im übertragenen Sinne gemeint. Es ist jemand  der durch die - vornehmlich  Thüringer  - Lande streicht und dabei so einiges entdeckt. Da der Landstreicher sehr mitteilungsbedürftig ist, möchte er nicht alles für sich behalten und hat sich nun diese Homepage angelegt. So kann er das, was er gesehen oder erlebt hat, in die Welt hinaus posaunen... und lässt Sie gerne daran teilhaben.

Und er wünscht Ihnen viel Spaß dabei!

 

PS: Ganz nebenbei gibt es noch einige Angebote auf dieser Website, die vielleicht auch für Sie interessant wären.